Erfüllung
Dienstleistungen
Dienstleistungen gelten als erfüllt, wenn die im Angebot beschriebenen Leistungen dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung stehen. Nicht explizit beschriebene Leistungen müssen zusätzlich vereinbart und vergütet werden.
Software
Für die Nutzung der Touchway Software gilt die Nutzungsvereinbarung.
Weitere Arbeiten
Sämtliche Arbeiten, die nicht Teil eines Projektes oder Servicevertrages sind und durch den Kunden verlangt werden, gelten als weitere Arbeiten. Diese werden nach dem aktuell üblichen Tarif gesondert abgerechnet. Falls es frühere Angebote für diese Arbeiten gibt, gelten diese Preise.
Termine gelten als eingehalten, wenn die Lieferungen und Leistungen zum vereinbarten Termin plus/minus 5 Arbeitstage dem Kunden zugänglich sind. Lieferprobleme auf Grund von externen Faktoren (Lieferkette, Transport, Infrastruktur, Krankheit etc.) oder höherer Gewalt sowie von Kundenseite verschieben automatisch die nachfolgenden bzw. davon abhängigen Liefertermine.
Mängelrügen
Allfällige Mängel an Lieferungen und Leistungen müssen innerhalb von 10 Tagen schriftlich gerügt werden, ansonsten gelten diese Lieferungen und Leistungen als in Ordnung.
Kündigung
Für zeitabhängige Leistungen wie Hosting, Miete, Abonnemente, SLA, Services, Betrieb, SaaS und ASP gelten, wenn nicht im Angebot oder Tarif anders definiert, folgende Modalitäten: Mindestlaufzeit/Periode: 12 Monate; Verlängerung: automatisch für nächste Periode; Kündigungsfrist: 1 Monat vor nächster Verlängerung.
Zahlung
Für Lieferungen und Leistungen gelten, wenn nicht im Angebot oder Tarif anders definiert, folgende Zahlungskonditionen: Hardware und Software: 100% bei Bestellung; Projektarbeiten: 50% bei Bestellung, 50% bei Lieferung; Unterhaltsarbeiten: 100% halbjährlich gemäss Protokoll. Zeitabhängige Leistungen: 100% jährlich bei Bestellung/Verlängerung; Zahlungsfrist: 10 Tage.
Es gelten die im Angebot festgelegten Preise. Angebote sind 3 Monate gültig. Falls kein gültiges Angebot besteht, gilt der aktuelle Tarif.
Haftungsausschluss
Der Einsatz von Touchway-Lösungen erfolgt auf eigene Gefahr. Weder die Touchway-Trägergesellschaft noch die anderen Software-Hersteller haften für materielle oder immaterielle Schäden, welche im Zusammenhang mit dem Betrieb von Touchway-Lösungen entstehen. Allfällige Ansprüche des Kunden oder von Dritten können nicht geltend gemacht werden.
Auftragsdatenverarbeitung
Die Touchway-Trägergesellschaft erhält durch den Unterhalt von Betriebsplattformen im Auftrag von Kunden möglicherweise Zugriff auf persönliche oder vertrauliche Daten von Personen und Unternehmen. Die Touchway-Trägergesellschaft wird diese Daten nicht ohne Zustimmung des Kunden analysieren, vervielfältigen, nutzen oder verteilen oder an Dritte weitergeben. Die Touchway-Trägergesellschaft wird Daten nur unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen verarbeiten. Auf Veranlassung des Kunden wird die Touchway-Trägergesellschaft sämtliche Daten auf den operativen Touchway-Betriebsplattformen löschen.
Verantwortlich für die Sammlung und Nutzung persönlicher Daten gegenüber den betroffenen Personen und Unternehmen und gegenüber Behörden ist in jedem Fall der Kunde, der Touchway-Lösungen einsetzt, nicht jedoch die Touchway-Trägergesellschaft. Dies gilt auch für sämtliche Verpflichtungen und Massnahmen, welche sich aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergeben. Obige Bestimmungen gelten sinngemäss auch für Daten, welche im Kundenauftrag an Drittsysteme übertragen werden.
Die Speicherung von Auftragsdaten erfolgt auf IT-Systemen, wobei dies auch externe Rechen- und Speicherkapazitäten mit einschliesst. Die genutzten Systeme befinden sich in der Schweiz und sind im üblichen Rahmen durch geeignete technische und bauliche Massnahmen sowie durch Zutrittssysteme geschützt.
Bestimmungen zur Verarbeitung von durch Touchway erhobenen persönlichen Daten finden Sie in den Rechtliche Bestimmungen.
Markenschutz
Die alleinigen Nutzungsrechte an der Touchway Wortmarke, dem Touchway Logo sowie an allen Touchway Visuals, Texten, Videos, Kommunikationsmitteln und Dokumenten - als Ganzes «Touchway Markenmaterial» genannt - gehören der Touchway-Trägergesellschaft und dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis und nach Vorgabe der Touchway-Trägergesellschaft verwendet werden. Jede Veränderung, Anpassung oder Interpretation sowie jede missbräuchliche oder eigenmächtige Nutzung des Touchway Markenmaterials ist verboten und wird rechtlich verfolgt.
Schlussbestimmungen
Der Begriff «Kunde» schliesst Vertriebspartner, Zulieferer, Publisher, Agenturen, Endbenutzer und Kundenvertreter mit ein.
Die Touchway-Trägergesellschaft hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Es gelten jeweils die Bestimmungen, welche bei der Beauftragung bzw. Verlängerung auf der Website www.touchway.com publiziert waren.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Meilen, Zürich, Schweiz.
1. Mai 2018, Meilen, Zürich, Schweiz