Diese Nutzungsvereinbarunge regelt die Bedingungen für die Nutzung von Touchway Software-Lösungen, von Touchway Software-Lizenzen und Touchway Software-Services.
Lizenzbestimmungen
Touchway-Lösungen verwenden Software der Touchway-Trägergesellschaft sowie Software von anderen Herstellern. Zum Beispiel Autorenprogramme, Hilfsprogramme, Software-Bibliotheken und Abspielplattformen. An jeder Software bestehen Rechte, welche ausschliesslich im Rahmen der spezifischen Lizenzbestimmungen genutzt werden dürfen.
Rechteinhaber
Die Rechte an den spezifischen Lösungsansätzen und Funktionen sowie am spezifischen Programmiercode der Touchway-Software gehören der Touchway-Trägergesellschaft. Die Rechte an der Software der anderen Hersteller gehören diesen Herstellern. Für die Nutzung deren Software sind alleine die Lizenzbestimmungen dieser Hersteller gültig. Der Kunde erklärt sich durch die Nutzung von Touchway-Lösungen einverstanden mit den Lizenzbestimmungen der Touchway-Trägergesellschaft.
Übertragung von Nutzungsrechten
Nutzungsrechte an Software der Touchway-Trägergesellschaft werden im Angebotsdokument definiert und erst mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung übertragen. Die Nutzungsrechte berechtigen ausschliesslich für die im Angebotsdokument definierte zeitliche und geografische Nutzung und für den definierten Verwendungszweck bzw. Auftragsumfang. Nutzungsrechte können vom Kunden an Nachfolgegesellschaften, jedoch nicht an Schwestergesellschaften, Tochtergesellschaften, Muttergesellschaften oder Dritte übertragen werden. Mit der Übertragung von Nutzungsrechten durch die Touchway-Trägergesellschaft werden keinerlei Nutzungsrechte von anderen Herstellern oder von Dritten übertragen.
Überprüfung der Nutzung
Die Touchway-Trägergesellschaft hat das Recht, die Nutzung der Software durch Anfragen an den Lizenzserver zu überprüfen und bei Verletzungen dieser Lizenzbestimmung nach einer schriftlichen Verwarnung per E-Mail sowie einer Wartefrist von 30 Tagen einzuschränken oder zu verhindern bzw. die Beseitigung der vertragswidrigen Nutzung zu verlangen und zu überprüfen. Besteht keine Möglichkeit, die Nutzung online zu prüfen, ist der Kunde verpflichtet, der Touchway-Trägergesellschaft durch physischen Zugang innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Anfrage eine Überprüfung zu ermöglichen oder die korrekte Nutzung durch eine beidseitig akzeptierte Drittpartei bestätigen zu lassen.
Unrechtmässige Nutzung
Jede Veränderung, Umformatierung, Dekomplierung und jeder Versuch des Re-Engineering oder andere Art der Code-Bearbeitung ist untersagt. Unternimmt jemand eine solche Bearbeitung oder nutzt er die eingesetzte Software über die gewährten Nutzungsrechte hinaus oder macht er die Nutzung der Software für Dritte möglich, haftet er für die dadurch entstehende Mehrnutzung bzw. missbräuchliche Nutzung gemäss den Ansätzen im aktuellen Tarifen rückwirkend und fortlaufend für die gesamte Zeit der Mehrnutzung bzw. missbräuchlichen Nutzung zuzüglich einem Zuschlag von 50%. Ausserdem kann die Touchway-Trägergesellschaft für jede missbräuchliche Nutzung Schadenerstz für allfällige materielle und immaterielle Schäden verlangen. Er kommt auch für die Kosten auf, die zur Abwehr und/oder Befriedigung von rechtlichen Ansprüchen von anderen Herstellern oder von Dritten notwendig sind.
Erfüllung
Lieferung der Software
Die Lieferung von Software gilt als erfüllt, wenn die Software und der zur Freischaltung der Software notwendige Code per Mail oder als Download oder als Systemzugriff zur Verfügung gestellt wurde. Für seinen Zugang zur bereitgestellten Software und die Installation auf seinen Systemen ist der Kunde selbst verantwortlich.
Funktionsfähigkeit der Software
Die in den Angeboten beschriebenen Funktionen gelten nur für technische und organisatorische Umstände zum Zeitpunkt des Angebotes und soweit sie klar kommuniziert werden. Sollten diese Umstände von den tatsächlichen Umständen abweichen oder sollten sich die Umstände zu einem späteren Zeitpunkt ändern, kann die im Angebot beschriebene Funktionalität nicht mehr garantiert werden. Funktionen, welche von externen Daten- oder Softwareanbietern abhängen (z.B. Wetter, Feeds), funktionieren nur, so lange diese Anbieter wie vorgesehen liefern. Allfällige Anpassungen, Korrekturen oder Upgrades gehen zu Lasten des Kunden.
Integration von Daten
Die Touchway-Trägergesellschaft übernimmt keine Garantie für die saubere Konvertierung und Darstellung von Daten des Kunden oder von Dritten. Treten bei der Konvertierung, Verteilung oder Darstellung Fehler auf, ist es am Kunden oder den Datenlieferanten, die Daten so zu verändern, dass diese Fehler nicht mehr auftreten.
Betriebsdienste
Betriebsdienste auf Clients oder Servern, die von der Touchway-Trägergesellschaft durch einen schriftlichen Vertrag garantiert werden, gelten als erfüllt, wenn sie für 99% der pro Kalenderjahr berechneten Nutzungsdauer (z. B. 7 x 16 Stunden) nutzbar sind. Unterbrechungen, die durch externe Faktoren (Interkonnektion, Netzwerk, Software von Drittanbietern, Angriffe, Viren usw.) oder durch höhere Gewalt verursacht werden, zählen nicht. Voraussetzung für einen funktionierenden Softwarebetrieb ist ein gültiges SLA.
Betriebsumgebung
Für die Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit von Touchway-Lösungen auf Servern, Clients und Abspielsystemen ist der Betreiber dieser Systeme verantwortlich.
Die Betriebsumgebung (Geräte, Betriebssystemversion, Serversoftware, Clientsoftware, Software von Dritten, Konfiguration etc.) für Touchway-Lösungen (auf Server und Client) müssen die spezifischen, für die eingesetzten Software-Versionen gestellten Anforderungen vollständig erfüllen. Sind keine Anforderungen definiert, ist auch keine Abspieltauglichkeit garantiert. In diesem Fall muss der Betreiber der Betriebsumgebung die Eignung seiner Systeme in Eigenregie feststellen.
Spezifische Systeme
Selbst wenn alle Anforderungen erfüllt werden, ist es auf Grund der hohen Variabilität von Geräten, Betriebssystemen und benutzerspezifischen Konfigurationen unmöglich, die Funktionstüchtigkeit auf einer spezifischen Betriebsumgebung zu garantieren.
Zukünftige Systeme
Aussagen zur Funktionstüchtigkeit von Touchway-Lösungen beziehen sich immer ausschliesslich auf Betriebsumgebungen, welche zum Zeitpunkt des Angebots bekannt sind. Über die Funktionstüchtigkeit von Touchway-Lösungen auf zukünftigen Systemen kann keine Aussage gemacht werden. Ein Update dieser Systeme durch Kunden oder Benutzer erfolgt auf eigene Verantwortung.
Test der Systeme
Es wird empfohlen, Touchway-Lösungen vor dem Einsatz auf den vorgesehenen Systemen zu testen, um die Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Ein positiver Test bedeutet jedoch nicht, dass die Touchway-Lösungen auch unter Betriebsbedingungen unter jeder benutzerspezifischen Konfiguration funktionieren.
Schutz der Systeme
Der Schutz der Server, Clients, Abspielsysteme, Netzwerke und Umsysteme vor Schadsoftware, Manipulation, Sabotage, Spionage und Datendiebstahl ist Sache des Betreibers der Systeme.
SLA Servicevertrag
Das SLA (Servicevertrag, Service Level Agreement) enthält Support-Leistung, Lizenzbereitstellung und Release-Patches im Rahmen von Touchway-Lösungen, welche für den Betrieb dieser Lösungen notwendig sind. Die Kosten für das SLA werden für jede Abrechnungsperiode zum Zeitpunkt der Verlängerung auf Basis des aktuell gültigen Tarifs neu berechnet. Bleibt die Zahlung für das SLA aus, kann die Touchway Software nicht mehr genutzt werden.
Supportleistungen enthalten Support für geschulte Benutzer (Publisher, Administratoren), jedoch nicht für Endbenutzer oder Mitarbeitende. Das Support-Team beantwortet Fragen zu Funktionen der Software. Für Supportanfragen nutzt der Kunde das Support-Mail (support@touchway.com). Der Support erfolgt zu Bürozeiten (CET) in Englisch und Deutsch. Die Reaktionszeit beträgt 8 Arbeitsstunden. Nutzt der Kunde den Support wiederholt für Anfragen, die nicht mit der Funktionsweise der Software tun haben, sondern mit eigenen Aufgaben oder anderen Applikationen, kann dieser Zusatzaufwand gesondert abgerechnet werden.
Die Lizenzbereitstellung enthält die Möglichkeit zur Nutzung, Freischaltung, Aktivierung und Deaktivierung von Software-Lizenzen. Die Lizenzbereitstellung ist Voraussetzung für einen funktionierenden Softwarebetrieb.
Release-Patches enthalten die Lieferung von offiziellen Software-Patches innerhalb der vom Kunden verwendeten Version (Bsp. Release 6.1.11 auf Release 6.1.12), jedoch keine Versions-Updates (Bsp Version 6.1.x auf Version 6.2.x). Für die Einspielung der Patches ist der Kunde verantwortlich.
Mit dem SLA erhält der Kunde ebenfalls das Recht, die neusten öffentlich zugänglichen Player-Versionen herunter zu laden, zu installieren und für das Abspielen seiner Lösungen zu verwenden, auch wenn er selbst eine ältere Version lizenziert hat. Dabei kann nicht garantiert werden, dass Projekte und Konfigurationen auf der Basis von älteren Versionen auf neueren Player-Versionen funktionieren. Dies muss der Kunde selbst testen.
End-of-Life
Für jede Version der Touchway-Software kann durch die Touchway-Trägergesellschaft ein Datum für das End-of-life (EOL) bzw. End-of-support (EOS) festgelegt werden, nach welchem diese Version nicht mehr durch das SLA unterstützt wird. Nach diesem Datum ist die Nutzung dieser Version nicht mehr möglich, da die Software nicht ohne SLA funktioniert. Die betroffenen Kunden werden vorab informiert, damit ein Update auf die neuste Version rechtzeitig möglich ist.
Kündigung
Für zeitabhängige Nutzungen wie Hosting, Miete, Abonnemente, SLA, Serviceverträge, Betrieb, SaaS und ASP gelten, wenn nicht im Angebot oder Tarif anders definiert, folgende Modalitäten: Mindestlaufzeit/Periode: 12 Monate; Verlängerung: automatisch für nächste Periode; Kündigungsfrist: 1 Monat vor nächster Verlängerung.
Haftungsausschluss
Der Einsatz von Touchway-Lösungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Touchway-Trägergesellschaft haftet nicht für materielle oder immaterielle Schäden, welche im Zusammenhang mit Betrieb oder Nutzung von Touchway-Lösungen entstehen. Allfällige Ansprüche des Kunden, der Benutzer oder von Dritten können nicht geltend gemacht werden.
Schlussbestimmungen
Der Begriff «Kunde» schliesst Partner, Zulieferer, Publisher, Agenturen, Endbenutzer und Kundenvertreter mit ein.
Die Touchway-Trägergesellschaft hat das Recht, diese Vereinbarung und die Tarife jederzeit anzupassen. Es gelten jeweils die Bestimmungen, welche bei der Beauftragung bzw. Verlängerung auf der Website www.touchway.com publiziert waren.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Meilen, Zürich, Schweiz.
1. Juli 2023, Meilen, Zürich, Schweiz